Hier der Link zum Gesundheitsamt

Durch die „Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist eine

Untersuchung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorgeschrieben. Alle Anlagen mit

mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasseranlagen mit mehr als 3 Liter Leitungsvolumen,

zwischen Trinkwasserboiler und der weitest entfernten Zapfstelle, sind davon betroffen. Das sind praktisch

alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung. Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.

Wir schlagen folgende Vorgehensweise vor:

-  Begehung der Liegenschaft und Bestandsaufnahme durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma Ihres

   Vertrauens (Heizungsinstallateur).

-  Einrichten der geforderten Probeentnahmestellen in der Liegenschaft durch die Fachfirma.

 

Unserer Leistung:

-  Die Probenahme nach DIN EN ISO 17025 durch unseren zertifizierten Vertragspartner in Kassel

-  Weiterleitung des Befundes zur Hausverwaltung und zum Gesundheitsamt.

-  Rechtzeitige Benachrichtigung der Nutzer vor der Probeentnahme.

-  Protokollierung und Dokumentation der Befunde.

 

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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