Wenn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes ein Nutzerwechsel stattfindet, ist im Interesse des Erhalts einer verbrauchsabhängigen Kostenverteilung grundsätzlich eine Zwischenablesung der Erfassungsgeräte vorschrieben. In diesem Fall werden wir von der Hausverwaltung bzw. von dem Vermieter oder dem Eigentümer beauftragt, eine Zwischenablesung zum Auszugsdatum durchzuführen.
Die ermittelten Zwischenablesewerte werden geprĂĽft und gespeichert. Diese Werte werden am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berĂĽcksichtigt. Somit erhalten der ausziehende und der einziehende Nutzer eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs.
Eine Besonderheit kann bei der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (Abb.) auftauchen. Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge gibt es bei bestimmten Zeiträumen ungeeignete Werte der Zwischen- ablesung. Die erfassten Werte sind nur zu verwenden, wenn die Summe der für die betreffenden Monate ergebende Wärmeverbrauchsanteil mindestens 400 Gradtage und höchstens 800 Gradtage beträgt.