
Unterjährige Verbrauchsinformation
Seit dem 1. Januar 2022 haben Nutzer in Gebäuden mit fernablesbaren Messgeräten Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation. Die Pflicht trifft den Gebäudeeigentümer. Mit dem Ende der Umrüstfrist am 31.12.2026 betrifft sie praktisch jede Liegenschaft, die nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
Was die Verbrauchsinformation enthalten muss
- den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden
- einen Vergleich mit dem Vormonat
- einen Vergleich mit dem Vorjahresmonat
- einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durchschnittlichen Nutzers derselben Nutzerkategorie
Wenn die Information fehlt
Wird die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder unvollständig bereitgestellt, darf der Nutzer seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV) – zusätzlich zu möglichen weiteren Kürzungen.
Unser UVI-Service
- Installation und Betrieb der Gateways für die monatliche Datenerfassung
- Berechnung der Verbräuche in kWh und der Vergleichswerte
- Bereitstellung im Nutzerportal oder per App
- Versand per E-Mail oder Post für Nutzer ohne Onlinezugang
- Verwaltung der Empfänger durch Sie oder durch die Eigentümer einer WEG
- Datenaustausch mit Ihrer Verwaltersoftware über ARGE-Schnittstellen
Nutzen für Ihre Mieter
Wer seinen Verbrauch monatlich sieht, erkennt Ausreißer früh und kann gegensteuern – statt erst mit der Jahresabrechnung von einer Nachzahlung überrascht zu werden. Das schafft Vertrauen und reduziert Rückfragen.
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist keine zusätzliche Abrechnung, sondern eine monatliche Orientierung – rechtlich verpflichtend, praktisch hilfreich.
Ihre Vorteile
✅ Pflicht nach § 6a HeizkostenV erfüllt
✅ Schutz vor dem Kürzungsrecht von 3 %
✅ Automatisierter monatlicher Versand
✅ Digital oder per Post – je nach Nutzer
✅ Datenschutzkonforme Verarbeitung
✅ Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Sie
