
IdA
Die Abkürzung IdA steht für die Informationen, die nach § 6a Abs. 3 Heizkostenverordnung jeder Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung beizufügen sind. Sie setzen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie um und sollen Nutzern helfen, ihren Verbrauch einzuordnen und Einsparmöglichkeiten zu erkennen.
Diese Angaben gehören in die Abrechnung
- Anteile der eingesetzten Energieträger; bei Fernwärme zusätzlich Treibhausgasemissionen und Primärenergiefaktor
- erhobene Steuern, Abgaben und Zölle
- Entgelte für Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Messausstattung einschließlich Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung
- Vergleich des witterungsbereinigten Verbrauchs mit dem Vorjahreszeitraum, grafisch dargestellt
- Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durchschnittlichen Nutzers derselben Kategorie
- Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen
- Hinweis auf Verfahren zur Streitbeilegung
Warum Vollständigkeit wichtig ist
Fehlende Pflichtinformationen können Nutzer zu einer Kürzung ihres Kostenanteils um 3 % berechtigen (§ 12 HeizkostenV). Hinzu kommen Rückfragen und Unsicherheit bei den Mietern. Eine vollständige, gut verständliche Darstellung vermeidet beides.
So setzen wir IdA um
Die Informationen werden automatisch aus den Abrechnungs-, Kosten- und Verbrauchsdaten erzeugt und als eigene, übersichtliche Seite in jede Einzelabrechnung integriert. Angaben, die nur Ihnen vorliegen – etwa der Energieträgermix Ihres Lieferanten –, fragen wir gezielt mit der Kostenaufstellung ab.
Ihre Vorteile
✅ Alle Pflichtangaben nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV
✅ Witterungsbereinigte Verbrauchsvergleiche mit Grafik
✅ Verständliche Darstellung für Ihre Mieter
✅ Geringeres Risiko von Kürzungen und Rückfragen
✅ Automatisch in jeder Einzelabrechnung
✅ Abgestimmt mit CO₂-Kostenaufteilung und UVI
