Auftragsverarbeitungsvertrag
Regelung über den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit verarbeiten wir in bestimmten Fällen personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für diese Form der Datenverarbeitung den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) vor. Der Vertrag regelt den sicheren und datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und schafft Transparenz sowie Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.
Der Abschluss des AV-Vertrags ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung der Auftragsverarbeitung. Ohne eine entsprechende Vereinbarung dürfen wir die betreffenden Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag unserer Kunden nicht durchführen.
Stand: September 2026
Wie können Sie uns den Vertrag zukommen lassen?
Bitte füllen Sie den Vertrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn uns anschließend vorzugsweise per E-Mail zu.
Per E-Mail an:
Oder per Post an:
MAW Service GmbH
Antonius-Raab-Str. 1
34123 Kassel
Warum ist der Vertrag notwendig?
Der AV-Vertrag dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern schützt sowohl Ihre Interessen als auch die Rechte der betroffenen Personen. Er bildet die datenschutzrechtliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit und ermöglicht es uns, die vereinbarten Leistungen datenschutzkonform für Sie zu erbringen.
